Möchte man innerhalb des Studiums zum Beispiel ein Praktikum oder ein Auslandssemester machen, besteht die Möglichkeit ein Urlaubssemester zu beantragen. Das kann dabei helfen trotz der Verzögerung in Regelstudienzeit zu bleiben.
Seit dem WS15/16 ist es den Studis erlaubt trotz Beurlaubung Prüfungsleistungen an der RWTH abzulegen. Dies ist in der ÜPO unter §6 Prüfungen und Prüfungsfristen Abs. 8 geregelt.
Nach einer Beurlaubung ist es zusätzlich möglich sich den Beitrag des Semestertickets beim AStA zurückerstatten zu lassen.